AGB's Wochenendfahrten

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Sie haben ihr Kind zu einer unserer Wochenendfahrten angemeldet. Es ist selbstverständlich, dass wir unsere Fahrten sorgfältig vorbereiten, denn wir möchten zufriedene Kunden, die uns weiterempfehlen. Die folgenden Bedingungen, die Sie mit Ihrer Anmeldung als Bestandteil des Vertrages anerkennen, sorgen in beiderseitigem Interesse für klare Verhältnisse.

1. Anmeldung & Vertragsabschluss


Unseren Wochenendfahrten können sich grundsätzlich alle anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter oder Geschlecht angegeben sind. Mit der schriftlichen Anmeldung wünschen Sie verbindlich den Abschluss eines Vertrages. Der Vertrag tritt mit unserer schriftlichen Bestätigung in Kraft. Mündliche Absprachen sind unwirksam, solange sie nicht schriftlich bestätigt worden sind.

2. Zahlungsbedingungen


6 Wochen vor der Wochenendfahrt ist der gesamte Reisepreis auf das genannte Konto fällig. Wenn Sie bis 4 Wochen vor der Wochenendfahrt nicht gezahlt haben, ist ihre Anmeldung hinfällig und wir stellen eine Bearbeitungsgebühr von 5 € in Rechnung.

3. Leistung


Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages sind allein die Ausschreibung, diese AGB und die schriftliche Bestätigung. In der Regel beinhaltet der Preis für die Fahrt die Betreuung, Unterbringung, Verpflegung und Programmgestaltung. Falls der Teilnehmer gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder auf sie verzichtet, ergibt sich hieraus kein Anspruch auf Erstattung gegen uns. Insoweit bleibt auch jegliche Haftung durch uns ausgeschlossen.

4. Rücktritt des Teilnehmers


Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn des Wochenendes zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei den Jungen HumanistInnen. Der Teilnehmer muss durch die Vertragsunterzeichner den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Fahrt nicht an, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen verlangen.
- bei Stornierung vor dem 30. Tag vor Reisebeginn fallen lediglich 5 € Bearbeitungsgebühr an.
- bei Stornierung 29 - 14 Tage vor der Wochenendfahrt werden 50% des Preises fällig.
- bei Stornierung ab 13 Tage vor der Fahrt oder bei Nicht - Antritt der Reise wird der volle Preis fällig.

5. Kündigung & Rücktritt durch den Veranstalter


Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, können wir die Wochenendfahrt bis zu 14 Tagen vor Reisebeginn absagen. Der eingezahlte Reisepreis wird dann in voller Höhe zurückgezahlt, falls der Teilnehmer kein Alternativangebot annimmt. Weitere Ansprüche entstehen nicht.

6. Haftung


Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Beschreibung der Fahrt. Ihnen stehen bei Reisemängeln die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu (Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung, Schadensersatz).

7. Haftungsbegrenzung & Haftungsausschluss


7.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3fachen Fahrtenpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
7.2 Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4000,- €. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Teilnehmer und Fahrt.
7.3 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausstellungen usw.) und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
7.4 Ein Schadensanspruch gegen den Veranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auf Grund internationaler Abkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

8. Versicherung


Die Teilnehmer sind während des Wochenendes bei allen Veranstaltungen durch uns haftpflichtversichert.

9. Teilnehmerhaftung im Schadensfall


Der Teilnehmer haftet für einen durch ihn während der Wochenendfahrt verschuldeten Schaden. Schadensersatzforderungen des Geschädigten gegen den Teilnehmer werden i.d.R. an den Veranstalter abgetreten, somit haftet der Teilnehmer diesem gegenüber. Eine private Haftpflichtversicherung zur Deckung solcher Schäden ist in jedem Fall empfehlenswert.

10. Mitwirkungspflicht


Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, damit der evtl. entstehende Schaden möglichst gering gehalten bzw. die Störung behoben werden kann. Sollte wider Erwarten Grund zur Beanstandung bestehen, muss er sich an Ort und Stelle unverzüglich an unsere Teamleitung bzw. an die von uns Beauftragten wenden und Abhilfe verlangen. Unterlässt er schuldhaft die Anzeige eines Mangels, stehen ihm Ansprüche nicht zu. Teamleiter sind nicht befugt, in unserem Namen rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, sind aber ausdrücklich beauftragt, für die Behebung evtl. Mängel Sorge zu tragen.

11. Ausschluss


Bei groben oder mehrmaligen Verstößen gegen die Anordnungen der Aufsichtspflichtigen kann der Teilnehmer ohne Erstattung des Preises von der weiteren Fahrt ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Änderungen von Angaben in den Ausschreibungen bleiben ausschließlich den Jungen Humanistinnen vorbehalten. Für Druckfehler und Irrtümer kann keine Haftung übernommen werden.

13. Gerichtsstand


13.1 Der Vertragspartner kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
143.2 Für Klagen des Veranstalters gegen den Vertragspartner ist der Wohnsitz des Vertragspartners maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgebend.