Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sie haben sich entschlossen, eine Reise zu buchen. Es ist selbstverständlich, dass wir unsere Reisen sorgfältig vorbereiten, denn wir möchten zufriedene Kunden, die uns weiterempfehlen. Die folgenden Bedingungen, die Sie mit Ihrer Anmeldung als Bestandteil des Reisevertrages anerkennen, sorgen in beiderseitigem Interesse für klare Verhältnisse.
1. Anmeldung & Vertragsabschluss
Unseren Reisen können sich grundsätzlich alle anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter oder Geschlecht angegeben sind. Mit der Anmeldung wünschen Sie verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages. Die schriftliche Anmeldung sollte auf dem Vordruck des Veranstalters vorgenommen werden. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem Personensorgeberechtigten zu unterschreiben. Ausnahme hierfür stellen nur Anmeldungen über das Internetformular dar. Der Vertrag tritt mit unserer schriftlichen Bestätigung in Kraft. Mündliche Absprachen sind unwirksam, solange sie nicht schriftlich bestätigt worden sind.2. Zahlungsbedingungen
Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 50,- €, pro Reiseteilnehmer fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn auf das in der Reisebestätigung genannte Konto fällig. Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, ist der Gesamtbetrag zu überweisen. Zahlungserinnerungen werden mit zusätzlich 5,- € Gebühren belastet. Die Reiseunterlagen werden ca. 14 Tage vor Reisebeginn erstellt und nach Zahlungseingang unverzüglich zugesandt.
3. Leistung
Maßgeblich für den Inhalt des Reisevertrages sind allein die Ausschreibung, diese AGB, die allgemeinen Informationen zu unseren Reisen (siehe Katalog) und die schriftliche Reisebestätigung. In der Regel beinhaltet der Reisepreis die Betreuung, Unterbringung, Verpflegung und Programmgestaltung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Falls der Reiseteilnehmer gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder auf sie verzichtet, ergibt sich hieraus kein Anspruch auf Erstattung gegen uns. Insoweit bleibt auch jegliche Haftung durch uns ausgeschlossen.
4. Rücktritt des Teilnehmers
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Der Teilnehmer muss den Rücktritt schriftlich erklären. Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Der pauschalisierte Anspruch beträgt pro Person bei Rücktritt von einer Reise:
- vor dem 50. Tag vor Reisebeginn 30,- Euro Bearbeitungsgebühr,
- Rücktritt ab 50 bis 15 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises,
- Rücktritt ab 15 Tage vor Reisbeginn 80% des Reisepreises,
- bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
Bei vorzeitigem Beenden der Reise kann keine Teilrückerstattung erfolgen. Die Nichtzahlung fälliger Beträge ersetzt keineswegs die Rücktrittserklärung. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5. Umbuchung & Ersatzperson & Ersatzunterlagen
Eine Änderung / Umbuchung der Reiseanmeldung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart ist bis 3 Wochen vor Reisebeginn möglich. Die Kosten dafür betragen 10,- €. Bis zum Reisebeginn ist es möglich, dass eine andere Person in den Reisevertrag eintritt, ausgenommen sind Flugreisen. Es bedarf einer schriftlichen Mitteilung an den Veranstalter. Für das erneute Ausstellen der Reiseunterlagen (z.B. bei Verlust) fallen 10,- € Gebühren an.
6. Kündigung & Rücktritt durch den Veranstalter
Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, können wir die Reise bis zu 14 Tagen vor Reisebeginn absagen. Der eingezahlte Reisepreis wird dann in voller Höhe zurückgezahlt, falls der Teilnehmer kein Alternativangebot annimmt. Weitere Ansprüche entstehen nicht.
7. Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Reisebeschreibung. Ihnen stehen bei Reisemängeln die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu (Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung, Schadensersatz).
8. Haftungsbegrenzung & Haftungsausschluss
8.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4000,- €; übersteigt der 3fache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des 3fachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
8.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
8.4. Ein Schadensanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auf Grund internationaler Abkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
9. Versicherung
Die Reiseteilnehmer sind während der Reise bei allen Veranstaltungen durch uns haftpflichtversichert. Eine private Auslandkrankenversicherung ist dringend anzuraten!
10. Teilnehmerhaftung im Schadensfall
Der Teilnehmer haftet für einen durch ihn während der Reise verschuldeten Schaden. Schadensersatzforderungen des Geschädigten gegen den Reiseteilnehmer werden i.d.R. an den Veranstalter abgetreten, somit haftet der Teilnehmer diesem gegenüber. Eine private Haftpflichtversicherung zur Deckung solcher Schäden ist in jedem Fall empfehlenswert.
11. Mitwirkungspflicht
Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, damit der evtl. entstehende Schaden möglichst gering gehalten bzw. die Störung behoben werden kann. Sollte wider Erwarten Grund zur Beanstandung bestehen, muss er sich an Ort und Stelle unverzüglich an unsere Reiseleitung bzw. an die von uns Beauftragten wenden und Abhilfe verlangen. Unterlässt er schuldhaft die Anzeige eines Mangels, stehen ihm Ansprüche nicht zu. Reiseleiter sind nicht befugt, in unserem Namen rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, sind aber ausdrücklich beauftragt, für die Behebung evtl. Mängel Sorge zu tragen.
12. Außergewöhnliche Umstände
Wird die Reise nach Vertragsabschluss in Folge nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände(z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Streik oder ähnlich schwerwiegende Vorfälle) erheblich erschwert, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Wir werden bei Vorliegen eines Absagegrundes die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigen und zahlen den Reisepreis zurück, können jedoch für bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Sie können die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich geltend zu machen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, werden wir die erforderlichen Maßnahmen treffen, insbesondere die Reiseteilnehmer zurückbefördern.
13. Einreisebestimmungen
Vom Vertragspartner wird erwartet, sich bei Reisen ins Ausland über die geltenden Pass-, Visa, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen zu informieren, da alle Kosten und Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, zu seinen Lasten gehen. Die Reiseteilnehmer müssen einen gültigen Kinderausweis, Personalausweis oder einen Reisepass mitbringen.
14. Ausschluss
Bei groben oder mehrmaligen Verstößen gegen die Anordnungen der Aufsichtspflichtigen kann der Teilnehmer ohne Erstattung des Reisepreises von der weiteren Reise ausgeschlossen werden. Der Rücktransport erfolgt auf Kosten des Vertragspartners. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.
15. Ansprüche aus dem Reisevertrag
Der Vertragspartner muss Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Reiserückkehrdatum beim Reiseveranstalter schriftlich geltend machen. Schuldhaft verspätet angemeldete Ansprüche können nicht berücksichtigt werden.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Änderungen von Angaben in den Reiseprospekten bleiben ausschließlich den Jungen Humanistinnen vorbehalten. Für Druckfehler und Irrtümer kann keine Haftung übernommen werden.
17. Gerichtsstand
17.1. Der Vertragspartner kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
17.2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Vertragspartner ist der Wohnsitz des Vertragspartners maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.